Seit dem 01.01.2004 müssen alle gesetzlich Krankenversicherten (unabhängig davon ob pflicht- oder freiwillig versichert) Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen, auf die entsprechenden Versorgungsbezüge erhöhte Beiträge zur Krankenversicherung entrichten. Auch Direktversicherungen sind betroffen.Die Höhe der Beiträge ist nicht immer leicht zu errechnen und nachzuvollziehen.
Interessiert Sie dieses Thema ...
....dann sprechen Sie uns gern an:
Renate Commerell und Gabriele Stangl!